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1. Demokratie entwickeln
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Postdemokratie ist kein Konzept zur
Anhebung der Wahlbeteiligung durch
Briefwahlen.
Es ist somit höchste Zeit nachzudenken, ob
das heute gängige "Demokratie"- Modell den
Ansprüchen einer dynamischen, wertpluralen
und einer zwischen Aufklärung und
populistischer Verführung schlingernden
Gesellschaft noch gerecht wird.
Wie können notwendige Reformen aussehen
und angegangen werden?
Chaotische Politik zu kritisieren ist leicht,
doch völlig unzureichend. Es gilt, die
Fähigkeit der Menschen zur Politik in
chaotischer Welt zu fördern. Politische
Entscheidungsprozesse brauchen neue
Verhalten, Strukturen und Regeln, damit
Menschen frei, solidarisch und sozial
gesichert in ihren Ländern leben können.
Mein Engagement dient der Entwicklung
solcher Regeln für humanes Miteinander in
Gemeinwohl, Gerechtigkeit und Solidarität.
Mehr dazu...
Bürger :
Macht :
Demokratie |
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Art. 20 Abs.
2 GG:
„Alle Staatsgewalt
geht vom Volke aus. Sie
wird vom Volke in
Wahlen und Abstimmungen und durch
besondere Organe der Gesetzgebung, der
vollziehenden Gewalt und der
Rechtsprechung ausgeübt.“
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Nicht über unsere Köpfe –
dieser Anspruch findet seine Bestätigung im
Artikel 21,1 der Allgemeinen Erklärung der
Menschenrechte von 1948:
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Jeder hat das Recht, an der
Gestaltung der öffentlichen
Angelegenheiten seines Landes
unmittelbar oder durch frei
gewählte Vertreter mitzuwirken.
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Der Bürger also Souverän der Demokratie?
Er ist es erst dann, wenn er selbst Legitimation und Regeln der in seinem Namen
betriebenen Politik bestimmt und durch eigenes Zutun beiträgt, dass wir
"Miteinander in guter Verfassung leben“. Wenn er selbst dafür sorgt, dass politische
Entscheidungen am Gemeinwohl und nicht verengt an den "Interessen der Märkten"
ausgerichtet fallen.
In "Wahlen und Abstimmungen" sollen wir unsere Rechte als Souverän des Staates
ausüben. Doch das Wahlrecht gibt nur die Möglichkeit, alle 4.Jahre die
Zusammensetzung eines Parlamentes zu beeinflussen. Auf die Beauftragung des
politischen Personals (Wahlsystem) oder gar Sachentscheidungen (Abstimmungen)
hat das Volk keinen Einfluss.
Das Grundrecht auf Volksabstimmungen als eine Möglichkeit zum Korrektiv
getroffener Entscheidungen wird uns verfassungswidrig vorenthalten.
Parteien und Abgeordnete, die weiterhin das Abstimmungsrecht - gestaffelt in
Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid - verweigern, machen
sich des fortgesetzten Verfassungsbruches durch Grundrechtverweigerung
schuldig.
Sie verspielen so ihre Legitimität als Volksvertreter.
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